AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsschluss

Vertragspartner ist die Wanderreitstation Simmehof, Kerstin und Josef Lamm, Iberg 2, 77876 Kappelrodeck.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Teilnehmern/Reitschülern geschlossenen Verträge. Durch die Teilnahme an einem Angebot erkennen Teilnehmer/Reitschüler bzw. deren gesetzliche Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, auch wenn keine schriftliche Anmeldung erfolgt ist.

Ihre Anmeldung/Reservierung/Buchung zu all unseren Angeboten erfolgt schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mit dem jeweiligen Formular.

Die Anzahlung für Veranstaltungen mit geführten Ritten oder für Buchungen eines Aufenthaltes beträgt 50% Prozent des Gesamtpreises und ist innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. nach Teilnahmebestätigung auf Grundlage Ihrer Selbstauskunft (Bei Veranstaltungen mit geführten Ritten) zu entrichten. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Anmeldung/Reservierung verbindlich.

Mit dem Eingang der 50%igen Anzahlung ist Ihre Veranstaltung/Ihr Termin verbindlich gebucht. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung.

Die Restzahlung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise. Sie erhalten hierzu keine weitere Aufforderung. Erfolgt die Restzahlung nicht so besteht kein Anspruch mehr auf den reservierten Platz.

 

Bezahlung

Die Bezahlung der fortlaufenden Angebote erfolgt per Dauerauftrag oder per Überweisung im Voraus zum 1. jedes Monats auf unten angegebenes Konto. Bitte geben Sie bei Verwendungszweck den Namen des Teilnehmers an. Die Nichtteilnahme am Unterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht.

Die Bezahlung der 10er Karten sowie einmaliger Angebote erfolgt per Überweisung auf unten angegebenes Konto.

 

Stornofolgen

Bei Rücktritt des Reiters von einer gebuchten Veranstaltung oder von einem gebuchten Aufenthalt auf dem Simmehof steht dem Veranstalter folgender Ersatzanspruch zu:

  • Rücktritt bis 6 Wochen (42 Tage) vor dem Ritt 50% des Gesamtpreises
  • Rücktritt 42 bis 10 Tage vorher 80% des Gesamtpreises
  • Rücktritt 9 Tage und später 90% des Gesamtpreises.
  • Bei Abbruch der Veranstaltung nach Beginn steht dem Veranstalter die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu, abzüglich ggf. eingesparten Kosten für Verpflegung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Kann der zurückgetretene Teilnehmer einen gleichwertigen Ersatzreiter stellen, so kann eine Umbuchung erfolgen. Die Umbuchung auf einen anderen Reiter muss mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet.

Für den Fall, dass der zurückgetretene Reiter keinen gleichwertigen Ersatzreiter stellen kann, der Platz aber durch eigene Bemühungen des Simmehof anderweitig besetzt werden, so beträgt die Umbuchungsgebühr 50,00 €.

Der Rücktritt von einem gebuchten Reitkurs/Ponykurs/Ferienangeboten für Kinder/Kindergeburtstag muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen.

Bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor Beginn des Angebotes wird die Teilnahmegebühr abzüglich 15,00 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Bei späterem Rücktritt wird die Teilnahmegebühr abzüglich 15,00 € Bearbeitungsgebühr nur dann zurück erstattet, wenn der Platz bzw. der Termin neu besetzt werden kann.

Bei Rücktritt nach Beginn eines Angebotes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei 10er Karten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es ist aber möglich, die 10er Karte auf einen gleichwertigen Ersatzreiter zu übertragen.

 

Kündigungsfristen

Die Kündigung der fortlaufenden Angebote muss schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen.

Bei 10er Karten endet das Vertragsverhältnis automatisch wenn nicht spätestens zum Ende der letzten Einheit auf der Karte keine neue Karte erworben wird.

 

Ferien

Die fortlaufenden Angebote finden in den Schulferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen von Baden-Württemberg nicht statt. Da die monatlichen Unterrichtsgebühren auf dieser Grundlage kalkuliert sind, sind diese auch in den unterrichtsfreien Zeiten zu entrichten. Für die beweglichen Ferientage gilt die Regelung der Grundschule Kappelrodeck.

 

Krankheit/Verhinderung

Bei Krankheit oder Verhinderung der Kursleitung übernimmt in der Regel eine Vertretung den Termin oder es wird im Ausnahmefall ein Ersatztermin angeboten.

Auf das Nachholen versäumter Termine aufgrund von Krankheit oder Verhinderung des Schülers/Teilnehmers besteht grundsätzlich kein Anspruch. Ausnahmen von dieser Regelung beruhen auf Kulanz und sind explizit abzusprechen. Einheiten der 10er Karten werden nicht berechnet, wenn die Einheit mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde. Wird der Reitunterricht durch den Schüler häufig abgesagt und nur unregelmäßig besucht, dann behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Restliche Stunden einer 10er Karte können dann nach individueller Absprache abgeritten werden. Nicht in Anspruch genommene Stunden einer 10er Karte verfallen 6 Monate nach dem ersten Termin.

 

Sorgfaltspflichten

  • Die Selbstauskunft dient der größtmöglichen Sicherheit für die ganze Gruppe. Die Selbstauskunft ist für uns die Grundlage, ein passendes Leihpferd für Sie auszuwählen bzw. Sie und ihr mitgebrachtes Pferd im Vorhinein einschätzen zu können. Daher muss die Selbstauskunft so genau wie möglich und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Telefonische Angaben sind nicht ausreichend!
  • Beim Reiten ist wetterentsprechende Kleidung und festes Schuhwerk mit rutschsicherer Sohle zu tragen. Wir empfehlen Trekking-/Wanderschuhe.
  • Das Tragen eines Reithelms ist für alle Reiter Pflicht. Die Kinder in den Schnupperkursen und bei den Ponyausritten dürfen ersatzweise einen Fahrradhelm tragen.
  • Wir empfehlen für alle Reiter, insbesondere für Kinder und Jugendliche das Tragen einer Sicherheitsweste.
  • In den Monaten März bis Oktober gilt in den Wäldern absolutes Rauchverbot. Daher ist das Rauchen während der Ritte nicht gestattet.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen zum Reiten im Gelände sind einzuhalten. Hinterlassenschaften der Pferde sind unterwegs zu beseitigen.
  • Das Mitbringen von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache und nicht bei allen Veranstaltungen erlaubt. Hunde sind auf unserem Gelände an der Leine zu führen. Während der Ritte muss der Hund bei seinem Besitzer bleiben und auf Zuruf jederzeit abrufbar sein. Eine Leine muss mitgeführt werden. Auf Anweisung des Rittführers ist der Hund auch unterwegs anzuleinen.
  • Mitgebrachte Tiere müssen gesund sein. Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im Herkunftsstall darf das Tier nicht mitgebracht werden.
  • Für mitgebrachte Tiere muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
  • Bei Teilnahme an geführten Ritten ist ein ausreichender Hufschutz (und für Hunde ein Pfotenschutz) erforderlich. Hufschuhe dürfen verwendet werden sofern sie gut sitzen und auch im Trab und Galopp an den Hufen bleiben!
  • Die Anweisungen des Rittführers/Reitlehrers/Kursleiters dienen der Sicherheit und dem störungsfreien Ablauf und sind zu jeder Zeit zu befolgen. Befolgt ein Teilnehmer die Anweisungen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht oder gefährdet der Teilnehmer mit seinem Verhalten andere Teilnehmer oder sich selbst, so ist der Rittführer/Reitlehrer/Kursleiter berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Eine Kostenerstattung findet in diesem Fall (auch anteilig) nicht statt. .
  • Bitte informieren Sie uns vor Kursbeginn über Handicaps oder Ängste jeder Art. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Hinweise zu Reitkursen und Reitunterricht

  • Bei all unseren Angeboten ist es uns die ganzheitliche Wissensvermittlung ein großes Anliegen. Das bedeutet, dass bei uns in allen Angeboten nicht ausschließlich das Reiten vom Pferderücken aus gelehrt wird sondern auch die Arbeit mit dem Pferd vom Boden aus sowie Basiswissen rund um das Thema „Pferd“ (z.B. Haltung, Fütterung, Ausrüstung, Sicherheit und Unfallverhütung, Pferdepflege etc.) Wir nutzen für diese Einheiten gerne sehr schlechtes Wetter oder große Hitze. Es ist also möglich, dass die reine Reitzeit sich auch mal verkürzt oder nur vom Boden aus gearbeitet wird.
  • Treffpunkt für alle Kurse und den Reitunterricht ist beim Brunnen im Hof, sofern nicht mit dem jeweiligen Reitlehrer/Kursleiter explizit etwas anderes besprochen ist. Die Kinder werden dort nach Kursende den Begleitpersonen wieder übergeben. Sofern ein Kind den Heimweg oder den Weg zum Parkplatz alleine antreten darf so ist dies der Kursleitung oder dem Reitlehrer mitzuteilen!